{"id":539,"date":"2018-08-15T11:54:57","date_gmt":"2018-08-15T11:54:57","guid":{"rendered":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/?page_id=539"},"modified":"2025-04-22T13:45:13","modified_gmt":"2025-04-22T13:45:13","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/?page_id=539","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<h1><span style=\"font-size: 18pt;\"><strong>Satzung<\/strong><\/span><\/h1>\n<h4><strong>\u00a71 Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/h4>\n<h5>1.1.\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSport- und Kulturgemeinde Erbstetten 1947 e.V.\u201c.<\/h5>\n<h5>1.2.\u00a0 \u00a0Der Verein hat seinen Amtssitz in Burgstetten-Erbstetten.<\/h5>\n<h5>1.3.\u00a0 \u00a0Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Backnang unter der Nr. 192 eingetragen.<\/h5>\n<h4><strong>\u00a72 Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/h4>\n<h4>2.1.\u00a0 \u00a0Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/h4>\n<h4><strong>\u00a73 Zweck und Ziele<\/strong><\/h4>\n<p>3.1.\u00a0\u00a0 Zweck und Ziele der SKG sind die Pflege des Sports und der Kultur auf gemeinn\u00fctziger Grundlage.<\/p>\n<p>3.2.\u00a0 \u00a0 Der Verein setzt sich zum Ziel, nach dem Grundsatz der Freiwilligkeit und unter Ausschluss von parteipolitischen, rassistischen und konfessionellen Gesichtspunkten der Allgemeinheit und Jugend dienen. Er folgt damit ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzigen Zwecken im Sinne der Abgabeordnung.<\/p>\n<p>3.3.\u00a0\u00a0 Der Verein ist selbstlos und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins und erhalten bei ihrem Ausscheiden, bei Aufl\u00f6sung oder bei Aufhebung des Vereins weder einbezahlte Beitr\u00e4ge zur\u00fcck, noch haben sie irgendwelchen Anspruch auf Vereinsverm\u00f6gen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden.<\/p>\n<h4><strong>\u00a74 Verbandzugeh\u00f6rigkeit<\/strong><\/h4>\n<h4>4.1.\u00a0 Der Verein ist Mitglied des WLSB (W\u00fcrttembergischern Landessportbundes). Der Verein und seine Mitglieder anerkennen als f\u00fcr sich verbindlich die Satzungsbestimmungen und Ordnungen des WLSB und dessen Mitgliedsverb\u00e4nde, deren Sportarten im Verein betrieben werden.<\/h4>\n<h4><strong>\u00a75 Mitgliedschaft<\/strong><\/h4>\n<p>5.1.\u00a0 \u00a0Mitglieder des Vereins k\u00f6nnen nat\u00fcrliche Personen (ordentliche Mitglieder), sowie juristische Personen und Vereine (au\u00dferordentliche Mitglieder) sein.<\/p>\n<p>5.2.\u00a0 \u00a0Die Mitgliedschaft wird durch das Ausf\u00fcllen des Mitgliedsantrages durch das angehende Mitglied beantragt. Die Aufnahme wird durch die Vergabe der Mitgliedsnummer best\u00e4tigt, welche dem Vorstand f\u00fcr Finanzen unterliegt.<\/p>\n<p>5.3.\u00a0 \u00a0Minderj\u00e4hrige bed\u00fcrfen der schriftlichen Zustimmung eines Erziehungsberechtigten.<\/p>\n<p>5.4.\u00a0 \u00a0Die ordentliche Mitgliedschaft beginnt mit dem Antragsdatum. Die Mindestmitgliedsdauer betr\u00e4gt 1 Jahr.<\/p>\n<p>5.5.\u00a0 \u00a0Der Beginn der Mitgliedschaft eines au\u00dferordentlichen Mitglieds wird durch eine besondere Vereinbarung mit dem Vorstand festgelegt.<\/p>\n<p>5.6.\u00a0\u00a0 Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen s\u00e4mtliche Rechte und Pflichten des Mitglieds. Vereinseigentum ist unaufgefordert zur\u00fcckzugeben.<\/p>\n<p>5.7.\u00a0 \u00a0Die Mitgliedschaft eines ordentlichen Mitglieds endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Der Austritt eines ordentlichen Mitglieds erfolgt durch schriftlich\u00a0 Erkl\u00e4rung an den Vorstand bis sp\u00e4testens 01. Dezember. Er wird mit Ende des Jahres wirksam, sofern die Mindestmitgliedsdauer von einem Jahr erf\u00fcllt ist.<\/p>\n<h4>F\u00fcr die Austrittserkl\u00e4rung Minderj\u00e4hriger gelten die f\u00fcr den Aufnahmeantrag bestimmten Regelungen entsprechend.<\/h4>\n<p>5.8.\u00a0 \u00a0Der Ausschluss eines ordentlichen Mitglieds kann durch den Vorstand beschlossen werden, wenn das Mitglied mit der Beitragszahlung f\u00fcr ein Jahr im R\u00fcckstand und gemahnt wurde, die Bestimmungen der Satzung oder die Interessen des Vereins verletzt, Anordnungen oder Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane nicht befolgt oder sich in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Vereinsleben unehrenhaft verh\u00e4lt.<\/p>\n<p>Der Ausschlussbeschluss ist schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss steht dem betroffenen Mitglied innerhalb von zwei Wochen gegen\u00fcber dem Vorstand Berufungsrecht zu. Zur entsprechenden Hauptausschusssitzung ist das Mitglied einzuladen. Der Hauptausschuss entscheidet endg\u00fcltig \u00fcber die Wirksamkeit des Ausschlusses. Bis zu dieser Entscheidung ruhen die Rechte und Pflichten des Mitglieds.<\/p>\n<p>5.9.\u00a0 \u00a0Die Beendigung der au\u00dferordentlichen Mitgliedschaft ergibt sich aus der zwischen dem au\u00dferordentlichen Mitglied und dem Vorstand getroffenen Vereinbarung.<\/p>\n<p>5.10.\u00a0 \u00a0F\u00fcr Ehrungen gelten die Bestimmungen der Ehrungsordnung.<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 6 Beitr\u00e4ge\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 <\/strong><\/h4>\n<h4>6.1.\u00a0 \u00a0Die Mitglieder sind beitragspflichtig, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt. Das N\u00e4here regelt die Beitragsordnung.<\/h4>\n<h4><\/h4>\n<h4>6.2.\u00a0 \u00a0Der Verein ist berechtigt, Aufnahmegeb\u00fchren, Abteilungsbeitr\u00e4ge, Umlagen, Sonderausgaben sowie \u201eBausteine\u201c zu erheben.<\/h4>\n<h4><strong>$ 7 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/h4>\n<p>7.1.\u00a0 \u00a0F\u00fcr die Mitglieder ist diese Satzung und die Ordnungen des Vereins sowie die Beschl\u00fcsse der Vereinsorgane verbindlich. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Vereinsinteressen zu f\u00f6rdern und alles zu unterlassen, was dem Ansehen und dem Zweck des Vereins entgegensteht.<\/p>\n<p>7.2.\u00a0 \u00a0Ordentliche Mitglieder<\/p>\n<h4>Jedes \u00fcber 16 Jahre altes ordentliches Mitglied ist berechtigt, an der Willensbildung im Verein teilzunehmen. Dies geschieht durch Stellung von Antr\u00e4gen, Teilnahme an Diskussionen und durch aktives und passives Wahlrecht bei ordentlichen und au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlungen. Ordentliche Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereins zu den Bedingungen der Abteilungen zu benutzen. Jedes ordentliche Mitglied kann in allen Abteilungen nach Ma\u00dfgabe der Abteilungsbestimmungen mitwirken.<\/h4>\n<p>7.3.\u00a0 \u00a0Au\u00dferordentliche Mitglieder<\/p>\n<h5>Das au\u00dferordentliche\u00a0 Mitglied ist berechtigt, nach Ma\u00dfgabe der vom Vorstand gefassten Beschl\u00fcsse bestimmte Einrichtungen zu benutzen.<\/h5>\n<h5>Au\u00dferordentliche Mitglieder haben weder Stimmrecht noch aktives oder passives Wahlrecht. Es steht ihnen das Recht zu, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Versicherungsschutz besteht wie bei den ordentlichen Mitgliedern, \u00fcber den WLSB.<\/h5>\n<h4><strong>\u00a7 8 Organe des Vereins<\/strong><\/h4>\n<h4>8.1.\u00a0 Mitgliederversammlung<\/h4>\n<h4>Im ersten Vierteljahr jeden Gesch\u00e4ftsjahres wird die ordentliche Jahreshauptversammlung durchgef\u00fchrt. Sie wird vom Vorstand durch Ver\u00f6ffentlichung im Gemeindeblatt,\u00a0 Burgstetten einberufen. Die Einberufungsfrist betr\u00e4gt zwei Wochen.<\/h4>\n<h4>In der Einladung muss die Tagesordnung bekannt gegeben werden. \u00dcber die Mitgliederversammlungen sind Protokolle zu f\u00fchren, die von 2 Vorstandsmitgliedern zu unterzeichnen sind.<\/h4>\n<p>Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:<\/p>\n<h4>8.1.1.\u00a0 \u00a0Entgegennahme und Genehmigung der Jahresberichte des Vorstandes durch die Vorst\u00e4nde, sowie Abteilungsleiter, Jugendleiter und Beisitzer.<\/h4>\n<p>8.1.2.\u00a0 \u00a0Entgegennahme der Berichte der Kassenpr\u00fcfer \u00fcber die F\u00fchrung der Hauptkasse.<\/p>\n<p>8.1.3.\u00a0 \u00a0Entlastung des Vorstandes und der Mitglieder des Hauptausschusses.<\/p>\n<p>8.1.4.\u00a0 \u00a0Beratung und Beschlussfassung \u00fcber die von den Vorst\u00e4nden und dem Hauptausschuss auf die Tagesordnung gebrachten Angelegenheiten.<\/p>\n<p>8.1.5.\u00a0 \u00a0Wahlen und Amtsenthebung der Mitglieder des Hauptausschusses gem\u00e4\u00df Wahlordnung.<\/p>\n<p>8.1.6.\u00a0 \u00a0Festsetzung der Beitr\u00e4ge, Aufnahmegeb\u00fchren, Umlagen, Sonderabgaben und \u201eBausteine\u201c.<\/p>\n<p>8.1.7.\u00a0 \u00a0Best\u00e4tigung von Ehrenmitgliedern, gem\u00e4\u00df Wahlordnung.<\/p>\n<p>8.1.8.\u00a0 \u00a0Beschlussfassung \u00fcber Satzungs\u00e4nderung und Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/p>\n<p>8.1.9.\u00a0 \u00a0Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung. Der Vorstand kann au\u00dferordentliche Mitgliederversammlungen einberufen. Hierzu ist er verpflichtet, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn die Einberufung von einem Viertel aller stimmberechtigter Vereinsmitglieder unter Abgabe des Zwecks und des Grundes gegen\u00fcber dem Vorstand verlangt wird.<\/p>\n<p>8.1.10.\u00a0 \u00a0Die au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist der ordentlichen in Einladungsfrist und Beschlussf\u00e4higkeit gleichgestellt.<\/p>\n<p>8.1.11.\u00a0 \u00a0Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen, stimmberechtigten Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Stimmenmehrheit in offener oder geheimer Wahl. Ung\u00fcltige Stimmen und Stimmenhaltung werden nicht ber\u00fccksichtigt. Geheime Wahl erfolgt, wenn es mehrheitlich verlangt wird.<\/p>\n<p>8.1.12.\u00a0 \u00a0Beschl\u00fcsse \u00fcber Satzungs\u00e4nderung erfordern eine Mehrheit von Dreiviertel der erschienen stimmberechtigten Mitglieder.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>8.2.\u00a0 \u00a0Hauptausschuss<\/h4>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">8.2.1.\u00a0 \u00a0Mitglieder des Vorstandes<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">8.2.2.\u00a0 \u00a0Abteilungsleiter<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">8.2.3.\u00a0 \u00a0Mehrere Beisitzer<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">8.2.4.\u00a0 \u00a0Jugendleiter<\/span><\/p>\n<p><span style=\"font-size: 12pt;\">8.2.5.\u00a0 \u00a0Jedes Mitglied des Hauptausschusses hat eine Stimme, Stimm\u00fcbertragung ist unzul\u00e4ssig.<\/span><\/p>\n<p>8.2.6.\u00a0 \u00a0Der Hauptausschuss wird auf zwei Jahre gew\u00e4hlt, wobei j\u00e4hrlich im Wechsel der halbe Hauptausschuss zu w\u00e4hlen ist.<\/p>\n<p>8.2.7.\u00a0 \u00a0Die Vorst\u00e4nde werden ebenfalls auf zwei Jahre gew\u00e4hlt, jedoch nicht im Wechsel gem\u00e4\u00df Wahlordnung. Die Mitglieder des Hauptausschusses bleiben solange im Amt, bis ein Nachfolger gew\u00e4hlt ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines Mitgliedes beruft der Hauptausschuss einen Nachfolger, wenn die n\u00e4chste ordentliche oder au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung nicht innerhalb von drei Monaten stattfindet.<\/p>\n<p>8.2.8.\u00a0 \u00a0Der Hauptausschuss entscheidet \u00fcber den Haushaltsplan, die Ordnungen des Vereins sowie die Gr\u00fcndung und Aufl\u00f6sung von Abteilungen. Sitzungsprotokolle des Hauptausschusses sind zu behandeln wie diejenigen von Mitgliederversammlungen.<\/p>\n<p>8.2.9.\u00a0 \u00a0Den gew\u00e4hlten Ausschussmitgliedern kann f\u00fcr Ihre Ausschusst\u00e4tigkeit eine angemessene Aufwandsentsch\u00e4digung nach steuerrechtlichen Vorgaben gezahlt werden. \u00dcber die Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung entscheidet der Vorstand nach haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>8.3.\u00a0 \u00a0Vorstand<\/h4>\n<h4>Den Vorstand bilden:<\/h4>\n<ul>\n<li>der Vorstand f\u00fcr Finanzen<\/li>\n<li>der Vorstand f\u00fcr Sport<\/li>\n<li>der Vorstand f\u00fcr \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/li>\n<li>der Vorstand f\u00fcr Bewirtschaftung<\/li>\n<\/ul>\n<p>8.3.1.\u00a0 \u00a0Der Vorstand ist f\u00fcr alle Angelegenheiten zust\u00e4ndig, die nicht ausdr\u00fccklich einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Rechtsverbindlichkeiten d\u00fcrfen im Einzelfall bis 2.500,&#8211; \u20ac get\u00e4tigt werden (nach Finanzordnung). \u00dcber diesen Betrag hinaus ist die Genehmigung des Hauptausschusses notwendig.<\/p>\n<p>8.3.2.\u00a0 \u00a0Jeweils 2 Vorstandsmitglieder vertreten den Verein im Sinne des \u00a7 26 BGB, unabh\u00e4ngig von Ihrer Position im Vorstand.<\/p>\n<p>8.3.3.\u00a0 \u00a0Den gew\u00e4hlten Vorstandsmitgliedern kann f\u00fcr Ihre Vorstandst\u00e4tigkeit eine angemessene Aufwandsentsch\u00e4digung nach steuerrechtlichen Vorgaben gezahlt werden. \u00dcber die Zahlung einer Aufwandsentsch\u00e4digung entscheidet der Hauptausschuss nach haushaltsrechtlichen M\u00f6glichkeiten.<\/p>\n<h4><\/h4>\n<h4>8.4.\u00a0\u00a0 Abteilungen<\/h4>\n<p>8.4.1.\u00a0 \u00a0F\u00fcr die im Verein betriebenen Sportarten bestehen Abteilungen oder werden bei Bedarf neu gegr\u00fcndet (siehe \u00a7 8.2.11.).<\/p>\n<p>8.4.2.\u00a0 \u00a0Die Abteilung Fu\u00dfball wird durch den Abteilungs-, Spiel- und Jugendleiter gef\u00fchrt. Die Abteilung Turnen und Leichtathletik durch den Abteilungsleiter, Frauenreferentin und Jugendleiter.<\/p>\n<p>8.4.3.\u00a0 \u00a0Die Abteilungen haben Vertretungsbefugnis nach \u00a7 30 BGB. Der Abteilungsleiter darf Verpflichtungen bis 250,&#8211; \u20ac im Einzelfall geben.<\/p>\n<p>8.4.4.\u00a0 \u00a0Die Abteilungen bewegen sich finanziell in dem Rahmen, den ihnen der Haushaltsplan vorgibt.<\/p>\n<p>8.4.5.\u00a0 \u00a0Die Abteilungsleiter sind gegen\u00fcber dem Vorstand und des Vereins verantwortlich und auf Verlangen jederzeit zur Berichterstattung verpflichtet. \u00dcber wichtige Vorg\u00e4nge ist unaufgefordert zu berichten.<\/p>\n<p>8.4.6.\u00a0 \u00a0Der Sport- und Trainingsbetrieb sowie die Veranstaltungen bed\u00fcrfen der Genehmigung durch den Hauptausschuss.<\/p>\n<p>8.4.7.\u00a0 \u00a0Alles N\u00e4here regelt die Abteilungsordnung.<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 9\u00a0\u00a0 Ordnungen<\/strong><\/h4>\n<p>9.1.\u00a0 \u00a0Ehrungsordnung<\/p>\n<p>9.2.\u00a0 \u00a0Beitragsordnung<\/p>\n<p>9.3.\u00a0 \u00a0Wahlordnung<\/p>\n<p>9.4.\u00a0 \u00a0Abteilungsordnung<\/p>\n<p>9.5.\u00a0 \u00a0Finanzordnung<\/p>\n<p>Erstellung und \u00c4nderung erfolgt durch den Hauptausschuss.<\/p>\n<h4><strong>$ 10 Vereinsstrafen<\/strong><\/h4>\n<h4>Alle Mitglieder des Vereins unterliegen einer Strafgewalt. Der Vorstand kann gegen Mitglieder, die sich gegen die Satzung, gegen Beschl\u00fcsse der Organe, das Ansehen, die Ehre und das Verm\u00f6gen des Vereins vergehen, folgende Ma\u00dfnahmen verh\u00e4ngen:<\/h4>\n<p>10.1.\u00a0 \u00a0Verweis<\/p>\n<p>10.2.\u00a0 \u00a0Geldstrafe bis 100,&#8211; \u20ac<\/p>\n<p>10.3.\u00a0 \u00a0Zeitlich begrenztes Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und an den Veranstaltungen des Vereins.<\/p>\n<p>10.4.\u00a0 \u00a0Ausschluss nach \u00a7 5.8.<\/p>\n<h4><strong>\u00a7 11 Kassenpr\u00fcfer<\/strong><\/h4>\n<h4>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer, die weder dem Vorstand noch dem Hauptausschuss angeh\u00f6ren d\u00fcrfen.<\/h4>\n<h4>Die Kassenpr\u00fcfer pr\u00fcfen die Ordnungsm\u00e4\u00dfigkeiten der Buchf\u00fchrung und der Belege des Vereins, sowie die Kassenf\u00fchrung der Abteilungen auf sachliche und rechnerische Richtigkeit. Sie best\u00e4tigen dies durch ihre Unterschrift und erstatten der Mitgliederversammlung hier\u00fcber Bericht. Bei vorgefundenen M\u00e4ngeln m\u00fcssen die Kassenpr\u00fcfer zuvor dem Vorstand berichten. Die Pr\u00fcfungen sollen jeweils innerhalb angemessener, \u00fcberschaubarer Zeitr\u00e4ume w\u00e4hrend und am Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres stattfinden.<\/h4>\n<h4><strong>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/h4>\n<h4>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, bei deren Einberufung die geplante Vereinsaufl\u00f6sung den Mitgliedern angek\u00fcndigt wurde.<\/h4>\n<h4>F\u00fcr den Fall der Aufl\u00f6sung bestellt die Mitgliederversammlung zwei Liquidatoren, die die Gesch\u00e4fte des Vereins abzuwickeln haben. Bei Aufl\u00f6sung des Vereins geht das Verm\u00f6gen an die Gemeinde Burgstetten. Beschl\u00fcsse \u00fcber die k\u00fcnftige Verwendung des Verm\u00f6gens d\u00fcrfen erst nach Einwilligung des Finanzamts ausgef\u00fchrt werden. Entsprechendes gilt f\u00fcr die Beschlussfassung \u00fcber den Wegfall des Vereinszweckes.<\/h4>\n<h4><strong>\u00a7 13 Inkrafttreten<\/strong><\/h4>\n<h4>Diese Satzung ersetzt die bisher geltende Fassung vom 19.03.2010 und tritt mit der Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung am 28.03.2025 in Kraft.<\/h4>\n<p><strong>Au\u00dferordentlicher Zusatz zum Datenschutz \u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 28.05.2018<\/strong><\/p>\n<p><strong><u>Datenschutzklausel und Einwilligungserkl\u00e4rung<\/u><\/strong><strong><u> f\u00fcr die Ver\u00f6ffentlichung von Mitgliederdaten im Internet (Homepage und Facebook-Account des Vereins):<\/u><\/strong><\/p>\n<p><strong><u>\u00a0<\/u><\/strong><\/p>\n<table>\n<tbody>\n<tr>\n<td width=\"26\"><\/td>\n<td width=\"637\">\n<ol>\n<li>\n<h6><span style=\"font-size: 8pt;\">Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein Daten zur Person auf. Dabei handelt es sich unter anderem um folgende Angaben: Name, Adresse, Geburtsdatum, Kontaktdaten, Abteilung, Bankverbindung und weitere dem Vereinszweck dienende Daten. Sonstige Informationen zu den Mitgliedern und Informationen \u00fcber Nichtmitglieder werden von dem Verein grunds\u00e4tzlich nur verarbeitet oder genutzt, wenn sie zur F\u00f6rderung des Vereinszweckes n\u00fctzlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzw\u00fcrdiges Interesse hat, das der Verarbeitung oder Nutzung entgegensteht.<\/span><\/h6>\n<\/li>\n<li>\n<h6><span style=\"font-size: 8pt;\">Mit dem Beitritt erkl\u00e4rt sich das Mitglied einverstanden, dass die im Zusammenhang mit der Mitgliedschaft ben\u00f6tigten personenbezogenen Daten unter Ber\u00fccksichtigung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) per EDV f\u00fcr den Verein erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Jedem Vereinsmitglied wird eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Ma\u00dfnahmen vor der Kenntnisnahme unberechtigter Dritter gesch\u00fctzt. <strong style=\"font-family: inherit;\">Ohne dieses Einverst\u00e4ndnis kann eine Mitgliedschaft nicht begr\u00fcndet werden.<\/strong><\/span><\/h6>\n<\/li>\n<li>\n<h6><span style=\"font-size: 8pt;\">Die \u00fcberlassenen personenbezogenen Daten\u00a0 d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich f\u00fcr Vereinszwecke verwendet werden. Hierzu z\u00e4hlen insbesondere die Mitgliederverwaltung, die Durchf\u00fchrung des Sport- und Spielbetriebes, die \u00fcblichen anlassbezogenen Ver\u00f6ffentlichungen von Sportergebnissen oder Vereinsveranstaltungen in der Presse, im Internet (auf den Internetseiten des Vereins <em style=\"font-family: inherit;\">\u201e<u><a href=\"http:\/\/www.skg-erbstetten.de\">www.skg-erbstetten.de<\/a><\/u>\u201c<\/em><span style=\"font-family: inherit;\"> bzw. <\/span><a style=\"font-family: inherit;\" href=\"http:\/\/www.sportakrobatik-erbstetten.de\">www.sportakrobatik-erbstetten.de<\/a><span style=\"font-family: inherit;\"> sowie den Facebook-Accounts der Abteilungen Sportakrobatik und Fu\u00dfball) ebenso durch Aush\u00e4nge am \u201eVereinsschaukasten\u201c. Eine anderweitige Verarbeitung oder Nutzung (z. B. \u00dcbermittlung an Dritte) ist &#8211; mit Ausnahme der erforderlichen Weitergabe von Angaben zur Mitgliedermeldung an den W\u00fcrttembergischen Landessportbund (WLSB) und zur Erlangung von Startberechtigungen an entsprechende Verb\u00e4nde &#8211; nicht zul\u00e4ssig.<\/span><\/span><\/h6>\n<\/li>\n<li>\n<h6><span style=\"font-size: 8pt;\">Als Mitglied des W\u00fcrttembergischen Landessportbundes (WLSB) ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder an den Verband zu melden. \u00dcbermittelt werden dabei Vor- und Nachname, das Geburtsdatum, das Geschlecht, ausge\u00fcbte Sportarten und die Vereinsmitgliedsnummer; bei \u00fcbernommenen ehrenamtlichen Aufgaben (wie z.B. im Vereinsvorstand bzw. -ausschuss) zus\u00e4tzlich die vollst\u00e4ndige Adresse mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie der Bezeichnung der Funktion im Verein. Die namentliche Mitgliedermeldung erfolgt \u00fcber ein internetgest\u00fctztes EDV-Programmsystem.<\/span><\/h6>\n<\/li>\n<li>\n<h6><span style=\"font-size: 8pt;\">Der Vereinsvorstand weist hiermit darauf hin, dass ausreichende technische Ma\u00dfnahmen zur Gew\u00e4hrleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann f\u00fcr die bei einer Ver\u00f6ffentlichung im Internet die im Folgenden genannten personenbezogenen Mitgliederdaten (Vorname, Name, Alter, Fotografien, Daten zu Leistungsergebnissen, Lizenzen bzw. Bef\u00e4higungsnachweise sowie Sparten- bzw. Mannschaftszugeh\u00f6rigkeiten) ein umfassender Datenschutz, der die Vertraulichkeit, die Integrit\u00e4t (Unverletzlichkeit), die Authentizit\u00e4t (Echtheit) und die Verf\u00fcgbarkeit der personenbezogenen Daten sicherstellt, nicht garantiert werden. Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Ver\u00f6ffentlichung seiner Daten im Internet freiwillig und kann seine Einwilligung gegen\u00fcber dem Vereinsvorstand jederzeit widerrufen.<\/span><\/h6>\n<\/li>\n<li>\n<h6><span style=\"font-size: 8pt;\">Das Vereinsmitglied trifft die Entscheidung zur Ver\u00f6ffentlichung seiner personenbezogenen Daten auf der Vereins-Homepage und Facebook-Account freiwillig und kann seine Einwilligung jederzeit gegen\u00fcber dem Vereinsvorstand widerrufen. Im Falle eines Einwandes bzw. Widerrufs unterbleiben weitere Ver\u00f6ffentlichungen zu seiner Person. Personenbezogene Daten des widerrufenden Mitglieds werden von der Homepage und dem Facebook-Account des Vereins entfernt.<\/span><\/h6>\n<\/li>\n<\/ol>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung \u00a71 Name und Sitz des Vereins 1.1.\u00a0\u00a0 Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSport- und Kulturgemeinde Erbstetten 1947 e.V.\u201c. 1.2.\u00a0 \u00a0Der Verein hat seinen Amtssitz in Burgstetten-Erbstetten. 1.3.\u00a0 \u00a0Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts Backnang unter der Nr. &hellip; <a href=\"http:\/\/skg-erbstetten.de\/?page_id=539\">Weiterlesen <span class=\"meta-nav\">&rarr;<\/span><\/a><\/p>\n","protected":false},"author":2,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-539","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/539","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/2"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=539"}],"version-history":[{"count":3,"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/539\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":828,"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/539\/revisions\/828"}],"wp:attachment":[{"href":"http:\/\/skg-erbstetten.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=539"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}